Preisliste Hauptsaison
13.04.2019 - 08.09.2019
Wohnwagen
€ 18,50 Tag
- inkl. 1 Auto / Strom
Reisemobil
€ 18,50 Tag
- inkl. Strom
Zelt
€ 18,50 Tag
- inkl. 1 Auto / Strom
Person
€ 6,50 Tag
- Kinder bis 3 Jahren frei,
- bis 14 Jahren 4,50 €
Hund
€ 4,50 Tag
2 Erwachsene, max. 3 Kinder bis 14 Jahren
€ 37,00 Tag
- inkl. Stellplatz / Strom
Lodge inkl. 2 Erwachsene
€ 61,00 Tag
- inklusive aller Nebenkosten
Kinder 3-14 Jahre
€ 4,50 Tag
- Kinder bis 3 Jahre frei
Bettwäsche
€ 5,00 Bettbezug/Laken
- kann ausgeliehen werden
- (bitte nach Möglichkeit vorab bestellen)
Servicepauschale
€ 45,00 einmalig
- inklusive Endreinigung
- unabhängig von der Mietdauer
Lodge inkl. 2 Erwachsene
€ 71,00 Tag
- inklusive aller Nebenkosten
Kinder 3-14 Jahre
€ 4,50 Tag
- Kinder bis 3 Jahre frei
Bettwäsche
€ 5,00 Bettbezug/Laken
- kann ausgeliehen werden
- (bitte nach Möglichkeit vorab bestellen)
Servicepauschale
€ 45,00 einmalig
- inklusive Endreinigung
- unabhängig von der Mietdauer
Hund
€ 4,50Tag
Blockhaus
€ 61,00 Tag
- inklusive aller Nebenkosten
Erwachsene
€ 6,50 Tag
- Kinder bis 3 Jahre frei
- Kinder (3-14 Jahre) 4,50 €
Bettwäsche
€ 5,00 Bettbezug/Laken
- kann ausgeliehen werden
- (bitte nach Möglichkeit vorab bestellen)
Servicepauschale
€ 45,00 einmalig
- inklusive Endreinigung
- unabhängig von der Mietdauer
Erwachsene
€ 2,00 Tag
- statt 3,50 €
Kinder bis 14 Jahre
€ 1,00 Tag
- statt 2,50 €
ab 10 Übernachtungen
10 %
- auf den Gesamtpreis
ab 15 Übernachtungen
15 %
- auf den Gesamtpreis
ab 30 Übernachtungen
30 %
- auf den Gesamtpreis
Gruppenrabatte
auf Anfrage
1 Tag
€ 2,00 pauschal
3 Tage
€ 5,00 pauschal
7 Tage
€ 10,00 pauschal
14 Tage
€ 18,00 pauschal
30 Tage
€ 25,00 pauschal
Die vorstehenden Preise sind bis zum 31. Dezember 2019 gültig.
An den verlängerten Wochenenden (wie Pfingsten, Fronleichnam, etc.) nehmen wir nur Buchungen ab 3 Nächten entgegen.
Platzordnung
Um ein erholsames Miteinander zu gewährleisten bitten wir folgende Punkte zu beachten:
- Allgemeine Ruhezeiten von 13.00-15.00 Uhr und 23.00-7.00 Uhr
- Anordnungen des Platzwartes sind unverzüglich Folge zu leisten
- Der Platz dient zur Erholung. Wir bitten daher, während der Ruhezeiten keine laute Musik zu spielen oder andere störende Geräusche zu verursachen
- Während der nächtlichen Ruhezeit darf der Platz nicht befahren werden